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   VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14.TR   

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https://dejure.org/2015,18416
VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14.TR (https://dejure.org/2015,18416)
VG Trier, Entscheidung vom 06.07.2015 - 5 K 797/14.TR (https://dejure.org/2015,18416)
VG Trier, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 5 K 797/14.TR (https://dejure.org/2015,18416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 104b GG, § 52 GKG 2004, § 63 Abs 3 GKG 2004, § 66 GKG 2004, § 68 GKG 2004
    Kostenerinnerung; Geltendmachung der Gerichtskostenfreiheit; Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2013-2014 Rheinland-Pfalz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Gerichtskosten i.R.d. Gewährung von Fördermitteln für den Bau einer Kindertagesstätte hinsichtlich Festsetzung des Streitwerts

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Koblenz, 14.11.2014 - 5 K 767/14

    Anerkennung einer psychischen Erkrankung (PTBS) als qualifizierter Dienstunfall

    Auszug aus VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
    Die Erinnerung der Klägerin gegen den das erstinstanzliche Verfahren 5 K 767/14.TR betreffenden Kostenansatz wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 Gerichtskostengesetz - GKG - statthafte Erinnerung gegen den das erstinstanzliche Verfahren 5 K 767/14.TR betreffenden Kostenansatz in Höhe von 9.534,00 EUR, über die gemäß § 66 Abs. 6 Satz 2 GKG die Kammer zu entscheiden hat, nachdem der insoweit grundsätzlich zuständige Einzelrichter das Verfahren auf sie übertragen hat, ist nicht begründet.

  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche -

    Auszug aus VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
    Schließlich handelt es sich auch nach Sinn und Zweck des § 188 VwGO bei der streitig gewesenen Zuwendung nicht um eine Leistung mit fürsorgerischem Charakter, denn in den Sachgebieten des § 188 Satz 1 VwGO wird deshalb Gerichtskostenfreiheit gewährt, weil dort mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vorkommen und es um Leistungen geht, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10/91 -, juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314).
  • BVerwG, 08.05.1990 - 7 ER 101.90

    Begriff der Streitigkeiten auf dem Sachgebiet der Schwerbehindertenfürsorge

    Auszug aus VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
    Dazu gehören insbesondere Sachgebiete, in denen Leistungen mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2011 - 6 C 10/10 - und vom 8. Mai 1990 - 7 ER 101/90 -, beide veröffentlicht bei juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.11.2014 - 7 A 10445/14

    Kindertagesstättenrecht - Ausbau der U-3 Betreuung

    Auszug aus VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass der 7. Senat des OVG Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 27. November 2014 - 7 A 10445/14.OVG - ein vergleichbares Verfahren als gerichtskostenfrei eingestuft hat, kann sich die Kammer der dort vertretenen Auffassung aus den vorstehend dargelegten Gründen nicht anschließen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.2013 - 7 A 11237/12

    Personalkostenförderung für nicht im Bedarfsplan berücksichtigte

    Auszug aus VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
    Zwar hat der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts in diesem Urteil unter bloßer Bezugnahme auf sein weiteres Urteil vom 24. März 2013 - 7 A 11237/12.OVG -, ESOVGRP, § 188 Satz 2 VwGO für anwendbar erachtet.
  • VG Münster, 05.05.2006 - 5 L 242/06

    Landschaftsverband Westfalen-Lippe muss vorläufig Zuwendung an

    Auszug aus VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
    Von daher fällt die Gewährung der von der Klägerin erstrebten Subvention nicht unter die vom Gesetzeszweck umfassten Angelegenheiten der Fürsorge (vgl. zu alledem auch HessVGH, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 6 TJ 1169/95 - VG Münster, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 5 L 242/06 -, beide veröffentlicht bei juris).
  • LSG Bayern, 04.06.2014 - L 15 SF 129/14

    Erinnerungen nach § 66 GKG

    Auszug aus VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
    Der Klägerin ist es zur Überzeugung des Gerichts bereits aus formalen Gründen verwehrt, sich im Kostenerinnerungsverfahren hierauf zu berufen, denn die Erinnerung kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden, während Einwände gegen die dem Kostenansatz zugrundeliegenden Hauptsacheentscheidungen, nämlich das Urteil und den Streitwertbeschluss, einer Prüfung im Kostenansatzverfahren entzogen sind, da die dortigen Entscheidung für das Kostenansatzverfahren bindend sind (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Juni 2014 - L 15 SF 129/14 E -, juris, mit weiteren Nachweisen zur obergerichtlichen Rechtsprechung, Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG u.a. 3. Aufl. 2014, Beck-online § 63 GKG Rd.-Nr. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2005 - 12 E 1172/05

    Anforderungen an die Bestimmung des Gegenstandswerts einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
    Allein der Umstand, dass mit dem Betrieb einer Kindertagesstätte fürsorgerische Zwecke verfolgt werden, reicht nicht aus, den beanspruchten Geldleistungen einen fürsorgerischen Charakter zuzusprechen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Oktober 2005 - 12 E 1172/05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.1994 - 8 B 174/94

    Asylbewerberleistungsgesetz; Sachgebiet der Sozialhilfe; Gerichtskostenfreiheit

    Auszug aus VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
    Schließlich handelt es sich auch nach Sinn und Zweck des § 188 VwGO bei der streitig gewesenen Zuwendung nicht um eine Leistung mit fürsorgerischem Charakter, denn in den Sachgebieten des § 188 Satz 1 VwGO wird deshalb Gerichtskostenfreiheit gewährt, weil dort mittellose oder minderbemittelte Kläger häufiger vorkommen und es um Leistungen geht, die Fürsorgemaßnahmen zum Gegenstand haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10/91 -, juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. März 1994 - 8 B 174/94 -, NWVBl. 1994, 314).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 6 TJ 1169/95
    Auszug aus VG Trier, 06.07.2015 - 5 K 797/14
    Von daher fällt die Gewährung der von der Klägerin erstrebten Subvention nicht unter die vom Gesetzeszweck umfassten Angelegenheiten der Fürsorge (vgl. zu alledem auch HessVGH, Beschluss vom 8. Mai 1995 - 6 TJ 1169/95 - VG Münster, Beschluss vom 5. Mai 2006 - 5 L 242/06 -, beide veröffentlicht bei juris).
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